Leitfaden-Selbsthilfeförderung
Die Selbsthilfeförderung durch die Krankenkassen und ihre Verbände erfolgt nach Paragraph 20h Fünftes Sozialgesetzbuch (§ 20h SGB V).
Hier können Sie den aktuellen Leitfaden zur Selbsthilfeförderung ansehen und herunterladen:
20221021_Leitfaden_Selbsthilfeförderung